[ Auszug: (1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden
mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner. ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]